Bewertete Portale
Im Dezember 2009 beauftragten Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), ein Clearingverfahren für Arztbewertungsportale einzurichten.
Auf der Grundlage des Kriterienkatalogs: "Gute Praxis Bewertungsportale" werden Arztbewertungsportale auf ihre Qualität und Verlässlichkeit hin überprüft. Zwei Gutachter prüfen unabhängig voneinander und beraten dann gemeinsam ihre Ergebnisse. Die Portalbetreiber erhalten die Gutachten zur Kenntnis mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei den Dokumenten handelt es sich primär um interne Berichte für die Träger des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), die nur in einem passwortgeschützten Bereich einsehbar sind. Nur wenn ein Portalbetreiber der Veröffentlichung zustimmt, werden Gutachten und Stellungnahmen frei zugänglich gemacht.
Das Clearingverfahren für 2010 ist abgeschlossen. Derzeit wird es an Hand der überarbeiteten Checkliste wiederholt.Bewertete Portale 2010

