Bewertete Portale 2011
Das Clearingverfahren für Arztbewertungsportale 2010 hat gezeigt, dass der Anforderungskatalog in der Praxis gut einsetzbar ist. Dennoch ergab sich Überarbeitungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wurde der Anforderungskatalog ab Oktober 2010 überarbeitet (2. Auflage – Januar 2011). Das Clearingverfahren wird auf der Grundlage des neuen Kriterienkatalogs 2011 derzeit erneut durchgeführt. Bei den Gutachten der bewerteten Portale handelt es sich um interne Berichte für die Träger des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Sie werden öffentlich verfügbar gemacht, wenn die Portalbetreiber dem zustimmen. Da Internetseiten einem schnellen Wandel unterliegen, kann es vorkommen, dass sich ein Gutachten auf einem bereits überarbeiteten Webangebot basiert. Eine Darstellung der Veränderungen, die ggf. aus dem erneuten Clearingverfahren resultieren, wird nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht.
2. Clearingverfahren Arztbewertungsportale 2011
Weisse Liste-Ärzte/AOK-Arztnavigator
AOK-Arztnavigator hat einer Veröffentlichung des Gutachtens derzeit noch nicht zugestimmt. Das Gutachten ist in einem passwortgeschützten Bereich zur Nutzung durch die ärztliche Selbstverwaltung einsehbar.Gutachten - Zusammenfassung
Stellungnahme

