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Qualitätsanforderungen

Die Qualitätsanforderungen an Ärztebewertungsportale beziehen sich auf rechtliche - besonders datenschutzrechtliche - inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.

Das gute Arztbewertungsportal

  • erfüllt Anforderungen gemäß Telemediengesetz (Mehr InformationErläuterungen);
  • enthält ein Impressum, das Aufschluss über die Identität des Betreibers gibt, eine E-Mail-Adresse ist angegeben;
  • verzeichnet das Datum der Aufnahme und der letzten Aktualisierung der enthaltenen Arzteinträge;
  • beinhaltet eine Datenschutzerklärung, die den Umgang mit personenbezogenen Nutzerdaten und die Voraussetzungen für deren Löschung und Weitergabe darlegt;
  • legt die Finanzierung offen;
  • trennt Werbung und Inhalt;
  • verfügt über eine personenbezogene Arztsuche;
  • hat ein verständliches Bewertungsverfahren;
  • weist darauf hin, dass Bewertungen allenfalls Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der Versorgung und Betreuung durch Arzt bzw. Praxispersonal geben können;
  • stellt sicher, dass Einträge in Freitextfeldern redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden;
  • räumt betroffenen Ärzten die Möglichkeit zu Gegendarstellung und/oder Widerspruch ein;
  • bietet Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik.      

     

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Letzte Aktualisierung: 27.05.2010

http://www.aezq.de/aezq/arztbewertungsportale/gute-praxis-arzt-klinikbewertungsportale/qualitaetsanforderungen/document_view
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