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Mutterpass neu aufgelegt

Seit dem 24.9.2009 liegt den Kassenärztlichen Vereinigungen ein überarbeiteter Mutterpass vor, den Ärztinnen und Ärzten kostenfrei beziehen können.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Mutterpass neu aufgelegt, weil sich die Mutterschafts-Richtlinien wesentlich geändert haben. Hinzugekommen sind zum Beispiel die Beratung der Schwangeren zu einer Ernährung mit ausreichender Jodzufuhr und die Beratung zum HIV-Antikörpertest. Eine weitere Änderung betrifft den Nachweis von Chlamydia trachomatis-Antigen aus der Cervix, der ersetzt wird durch den Nachweis von Chlamydia trachomatis-DNA aus dem Urin. 

Verwenden Schwangere noch die alte Version des Mutterpasses, sollen die Änderungen per Hand nachgetragen werden. 

Der Mutterpass wird künftig alle sechs Monate neu aufgelegt, damit Modifikationen der Mutterschafts-Richtlinien möglichst schnell berücksichtigt werden können.

Mehr InformationGemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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Last Modification: Jul 28, 2010

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