G-BA schafft Grundlage für sektorenübergreifende Sicherung und Förderung der Qualität in der medizinischen Versorgung

Berlin, 18. Februar 2010– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit dem Beschluss wesentlicher Inhalte der "Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung" die Voraussetzungen für die künftig sektorenübergreifende Qualitätssicherung geschaffen.

Mit dem am Donnerstag getroffenen Beschluss werden die Strukturen und verfahrenstechnischen Grundlagen für eine sektorenübergreifende Betrachtung der medizinischen Behandlungsqualität geschaffen sowie die Möglichkeit eröffnet, erstmalig die Qualität der Leistungen zu vergleichen, die gleichermaßen im Krankenhaus und in der vertragsärztlichen Praxis erbracht werden (sektorgleiche Verfahren). Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Konsentierung der wesentlichen Entscheidungsgründe in der kommenden G-BA-Sitzung.

Zudem soll auch die Erfassung von Behandlungsergebnissen möglich sein, bei denen sowohl das Krankenhaus als auch die niedergelassene Ärztin oder der niedergelassene Arzt maßgeblichen Anteil haben (sektorenüberschreitende Verfahren) oder bei denen die Qualität einer im Krankenhaus erbrachten Leistung durch die Messung in einer vertragsärztlichen Praxis (oder umgekehrt) überprüft wird (sektorenüberschreitendes follow-up-Verfahren).

Die Richtlinie regelt die Grundlagen der Aufbauorganisation, die Datenflüsse, das Verfahren zur Auffindung qualitativ auffälliger Ergebnisse sowie sich daraus ergebende mögliche Vorgehensweisen, wie etwa Praxisbegehungen und Gespräche mit Verantwortlichen.

Mehr InformationAuszug aus Pressemitteilung des G-BA

Mehr InformationInternetseite G-BA

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Letzte Aktualisierung: 28.07.2010

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