Bewertete Portale

Im Dezember 2009 beauftragten Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), ein Clearingverfahren für Arztbewertungsportale einzurichten.

Auf der Grundlage des Kriterienkatalogs: "Gute Praxis Bewertungsportale" werden Arztbewertungsportale auf ihre Qualität und Verlässlichkeit hin überprüft. Zwei Gutachter prüfen unabhängig voneinander und beraten dann gemeinsam ihre Ergebnisse. Die Portalbetreiber erhalten die Gutachten zur Kenntnis mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei den Dokumenten handelt es sich primär um interne Berichte für die Träger des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), die nur in einem passwortgeschützten Bereich einsehbar sind. Nur wenn ein Portalbetreiber der Veröffentlichung zustimmt, werden Gutachten und Stellungnahmen frei zugänglich gemacht.

Weil jeder Nutzer selbst entscheidet, welche Qualitätskriterien für ihn maßgeblich sind, ist mit der Begutachtung keine Bewertung im Sinne eines Rankings verbunden. Im Rahmen des Clearingverfahrens wurde bewusst auf eine Rangfolge der besten Portale oder die Kür eines "Testsiegers" verzichtet. Ein "Prüfsiegel" für Arztbewertungsportale wurde vom ÄZQ ebenfalls nicht vergeben oder autorisiert.

Das 1. Clearingverfahren wurde 2010 abgeschlossen. Anhand der überarbeiteten Checkliste wurde 2011/2012 das 2. Clearingverfahren für Arztbewertungsportale durchgeführt.

Archiv: Bewertete Portale 2011/2012

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zuletzt verändert: 18.06.2021 11:12