Veranstaltungen
Welche Daten erheben wir?
Im Rahmen der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung des ÄZQ werden je nach Veranstaltung in der Regel folgende Daten von Ihnen erhoben
- Kontakt- und Adressdaten, wie Anrede, Titel, Vor und Nachname sowie ggf. Organisations- oder Unternehmensname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Mitgliedschaft einer Fachgesellschaft/Organisation
- An- und ggf. Abwesenheit
- ggf. Bankverbindungsdaten für die Abwicklung von Reisekostenerstattung
Zweck der Verarbeitung und Weitergabe der Daten
Das ÄZQ erhebt Ihre personenbezogenen Daten zur Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung. Dabei werden in der Regel Anmelde-/Teilnahmelisten geführt, Namenschilder und soweit erforderlich Teilnehmerzertifikate erstellt. Während der Veranstaltung können Anwesenheitslisten geführt werden, um die Anwesenheit und ggf. eine Beschlussfähigkeit zu prüfen sowie als Nachweis für die Durchführung der Veranstaltung.
Ihre Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die direkt in den Veranstaltungsverlauf involviert sind (Kooperationspartner und Veranstalter), und wenn der organisatorische Ablauf dies erforderlich macht (z. B. werden Teilnahmelisten zur Abrechnung an unsere Finanzabteilung weitergeleitet). Ihre Daten werden ausschließlich in Deutschland oder Staaten innerhalb der EU / EWR verarbeitet. Sollten wir ausnahmsweise einmal Dienstleister außerhalb der EU / EWR mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beauftragen, erfolgt dies ausschließlich dann, wenn zuvor das erforderliche angemessene Datenschutzniveau hergestellt wurde.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung des ÄZQ erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO. Hier kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Beruht die Verarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f EU-DSGVO, ist in diesem Fall das berechtigte Interesse des ÄZQ die Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
Löschung von Daten
Die Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Erfüllung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
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